Adelung Wörterbuch
Kreisabschied
, des -es, plur. die -e, in dem Deutschen Staatsrechte, ein Abschied, d.i. ein Beschluß, welchen die Stände eines Reichskreises ehe sie aus einander gehen, abfassen und unterzeichnen; der Kreis Receß.
, des -es, plur. die -e, in dem Deutschen Staatsrechte, ein Abschied, d.i. ein Beschluß, welchen die Stände eines Reichskreises ehe sie aus einander gehen, abfassen und unterzeichnen; der Kreis Receß.