Adelung Wörterbuch
Klaglos
, adv. welches nur in der gerichtlichen Bedeutung des Wortes Klage üblich ist. Jemanden klaglos stellen oder machen, ihn befriedigen, und ihm dadurch alle Ursache zur Klage benehmen.
, adv. welches nur in der gerichtlichen Bedeutung des Wortes Klage üblich ist. Jemanden klaglos stellen oder machen, ihn befriedigen, und ihm dadurch alle Ursache zur Klage benehmen.