Adelung Wörterbuch
Justīz
, plur. inus. aus dem Lat. Justitia, so wohl die Handhabung des Rechtes, als auch die dazu verordneten Personen, ingleichen der Ort, wo die peinlichen Urtheile vollzogen werden. Daher die Justiz-Pflege, die Handhabung des Rechtes, die Rechtspflege, der Justiz-Rath, des -es, plur. die -Räthe, ein fürstlicher Rath, welcher für die Handhabung des Rechtes und der Gerechtigkeit sorget, welches in den meisten Provinzen eine Pflicht der Hofräthe ist. Zu Wien befindet sich eine kaiserlich- königliche oberste Justiz-Stelle, welche außer dem Präsidenten verschiedene Hofräthe als Beysitzer hat.  
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