Adelung Wörterbuch
Huldigungslehen
, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, die Lehenwaare, welche die Unterthanen einem neuen Erbherren entrichten, wenn sie ihre Güter von ihm in Lehen nehmen, weil sie gleich nach der Erbhuldigung entrichtet wird; an andern Orten die Antrittslehen, das Lehengeld u.s.f. Siehe Lehenwaare.  
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