Adelung Wörterbuch
Hör
, plur. die -en, ein nur in Westphalen übliches Wort, wo es bey hofhörigen Gütern so viel als die Lehenwaare bey andern Lehen ist. Ein neuer Besitzer eines hofhörigen Gutes muß um die Belehnung ansuchen, und die Hör bezahlen. Es stammet mit hofhörig von dem Zeitworte hören, gehören, ab. S. Hofhörig.
, plur. die -en, ein nur in Westphalen übliches Wort, wo es bey hofhörigen Gütern so viel als die Lehenwaare bey andern Lehen ist. Ein neuer Besitzer eines hofhörigen Gutes muß um die Belehnung ansuchen, und die Hör bezahlen. Es stammet mit hofhörig von dem Zeitworte hören, gehören, ab. S. Hofhörig.