Adelung Wörterbuch
Hoffolge
, plur. inus. die Verbindlichkeit, einem fürstlichen Hofe in gewissen Fällen folgen zu müssen. Ingleichen, die Verbindlichkeit der Unterthanen, dem Hofe des Grundherren zu folgen, d.i. ihm die nöthigen Dienste zu leisten.  
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