Adelung Wörterbuch
Hochgericht
, des -es, plur. die -e, das hohe Gericht. 1) So fern Gericht bey den Vogelstellern das Geschneide bedeutet, ist das Hochgericht ein hohes Vogelgeschneide. 2) Der Ort, wo die hohe Gerichtsbarkeit ausgeübet wird, der Rabenstein, besonders der Galgen, in der anständigen Sprechart, wo auch nur das einfache Gericht üblich ist. Ja die hohe Gerichtsbarkeit selbst kommt zuweilen unter dem Nahmen des Hochgerichtes, und noch häufiger im Plural der Hochgerichte vor; da denn der Gerichtsherr, welcher diese Gerichtsbarkeit besitzet, auch der Hochgerichtsherr heißt.  
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