Adelung Wörterbuch
Heim fallen
, verb. irreg. neutr. (S. Fallen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, und auch anheim fallen lautet, zufallen, durch einen Todesfall oder andern Umstand in jemandes Besitz gerathen, besonders von Gütern, wenn sie wieder an ihren vorigen Herren, oder dessen Haus fallen. Wenn das Lehen dem Lehensherren heim fallen wird. Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbtheil etwas schenket, das sollen sie besitzen bis aufs Freyjahr, und soll alsdann dem Fürsten wieder heim fallen, Ezech. 46, 17. Solche heim gefallene Güter werden oft heimfällige Güter genannt, nach einer fehlerhaften, aber sehr gewöhnlichen Verwechselung der Mittelwörter. Schwed. hemfalla.  
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