Adelung Wörterbuch
Hausfrau
, plur. die -en. 1) Die Frau vom Hause, oder in der häuslichen Gesellschaft, die Ehegattinn des Hausherren. Tobiä Hausfrau, Tob. 2, 22. Wer eine Hausfrau hat, der bringet sein Gut in Rath, Sir. 36, 26. In welchem Verstande, nehmlich in Beziehung auf den Ehemann, es nur unter gemeinen Leuten üblich ist. Ein wenig häufiger, doch aber auch nur von Personen geringern Standes gebraucht man es in Beziehung auf das Gesinde. S. Hausmutter. Im Schwabensp. Husfrauu. In Oberdeutschen Urkunden wird die Schutzheilige einer Kirche, die Patroninn, gleichfalls Hausfrau genannt. 2) Eine Frau, welche die Stelle eines Hausmannes vertritt, folglich die Sicherheit und Reinlichkeit eines Hauses zu besorgen hat.  
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