Adelung Wörterbuch
Grundholde
, des -n, plur. die -n, ein nur in einigen Oberdeutschen Gegenden, z.B. in Österreich, übliches Wort, einen Unterthan zu bezeichnen, der dem Grunde und Boden anklebet, glebae adscriptum, der ohne Willen des Grundherren dessen Gut nicht verlassen kann; eine Art der Leibeigenen. Zuweilen auch wohl in weiterer Bedeutung, ein Grundbesitzer, der ein Grundstück von dem Grundherren im Besitz hat. S. Hold.  
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