Adelung Wörterbuch
Gewalthaber
, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Gewalthaberinn, plur. die -en, eine Person, welcher zu einem gewissen Geschäfte die nöthige Gewalt, d.i. Vollmacht ertheilet worden; der Gewaltführer, Gewaltträger, im Hochdeutschen der Bevollmächtigte, Schwed. Wåldgiftisman. S. auch Anwalt.
, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Gewalthaberinn, plur. die -en, eine Person, welcher zu einem gewissen Geschäfte die nöthige Gewalt, d.i. Vollmacht ertheilet worden; der Gewaltführer, Gewaltträger, im Hochdeutschen der Bevollmächtigte, Schwed. Wåldgiftisman. S. auch Anwalt.