Adelung Wörterbuch
Gesêllen
, verb. reg. act. 1) Zum Gefährten, und in weiterer Bedeutung, zum Gesellschafter geben. Ich will meinen Bruder zu euch gesellen. Am häufigsten als ein Reciprocum. Sich zu einem gesellen, sich als ein Gefährte zu ihm versammeln. Es geselleten sich verschiedene Reisende zu uns auf dem Wege. Es hatten sich ehedem viele andere Völker zu den Huronen gesellt. 2) Zur freundschaftlichen Gesellschaft, zum Umgange vereinigen, so wohl active, als auch als ein Reciprocum. Gleich und gleich gesellt sich gern.
Wir Menschen sollen uns gesellen,
So lehrt uns täglich Syrbius.
Gesellt uns nicht in tausend Fällen
Des Freundes Wein der Freundinn Kuß?
Haged.
In Prosa ist so wohl bey dem Activo als bey dem Reciproco das Vorwort zu unentbehrlich. 3) In Verbindung mit einem treten, gemeine Sache mit ihm machen, als ein Reciprocum.
Da wider ihn mehr Feinde sich gesellten,
Als dir die Nachwelt glauben darf,
Raml.
4) * Verbinden, zusammen fügen, von leblosen Körpern; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Die Breter sollen sich zusammen gesellen, 2 Mos. 26, 24; Kap. 36, 29.
S. Gesell. Das Hauptwort die Gesellung ist nicht üblich.
, verb. reg. act. 1) Zum Gefährten, und in weiterer Bedeutung, zum Gesellschafter geben. Ich will meinen Bruder zu euch gesellen. Am häufigsten als ein Reciprocum. Sich zu einem gesellen, sich als ein Gefährte zu ihm versammeln. Es geselleten sich verschiedene Reisende zu uns auf dem Wege. Es hatten sich ehedem viele andere Völker zu den Huronen gesellt. 2) Zur freundschaftlichen Gesellschaft, zum Umgange vereinigen, so wohl active, als auch als ein Reciprocum. Gleich und gleich gesellt sich gern.
Wir Menschen sollen uns gesellen,
So lehrt uns täglich Syrbius.
Gesellt uns nicht in tausend Fällen
Des Freundes Wein der Freundinn Kuß?
Haged.
In Prosa ist so wohl bey dem Activo als bey dem Reciproco das Vorwort zu unentbehrlich. 3) In Verbindung mit einem treten, gemeine Sache mit ihm machen, als ein Reciprocum.
Da wider ihn mehr Feinde sich gesellten,
Als dir die Nachwelt glauben darf,
Raml.
4) * Verbinden, zusammen fügen, von leblosen Körpern; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Die Breter sollen sich zusammen gesellen, 2 Mos. 26, 24; Kap. 36, 29.
S. Gesell. Das Hauptwort die Gesellung ist nicht üblich.