Adelung Wörterbuch
Gesammtstimme
, oder Sammtstimme, plur. die -n, in dem Deutschen Staatsrechte, eine Stimme auf den Reichs- und Kreistagen, woran mehrere gemeinschaftlichen Antheil haben; Votum curiatum. So haben auf dem Reichstage zu Regensburg die gefürsteten Prälaten nach ihren zwey Classen oder Bänken zwey, die vier Grafen-Collegia aber vier Gesammtstimmen.  
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