Adelung Wörterbuch
* Gerichtszwängig
, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen üblich ist, dem Gerichtszwange unterworfen. Weil diese Gemeinde dahin gerichtszwängig ist.
, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen üblich ist, dem Gerichtszwange unterworfen. Weil diese Gemeinde dahin gerichtszwängig ist.