Adelung Wörterbuch
Gerichtsverwaltung
, plur. die -en, das Amt und die Obliegenheit eines Gerichtsverwalters, und in weiterer Bedeutung auch wohl überhaupt die Ausübung der Befugniß Recht zu sprechen.
, plur. die -en, das Amt und die Obliegenheit eines Gerichtsverwalters, und in weiterer Bedeutung auch wohl überhaupt die Ausübung der Befugniß Recht zu sprechen.