Adelung Wörterbuch
Gerichtsgebühren
, sing. inus. diejenigen Gebühren, welche gerichtlichen Personen für gerichtliche Handlungen von den Parteyen bezahlet werden; die Sporteln, ehedem auch der Klagschatz.
, sing. inus. diejenigen Gebühren, welche gerichtlichen Personen für gerichtliche Handlungen von den Parteyen bezahlet werden; die Sporteln, ehedem auch der Klagschatz.