Adelung Wörterbuch
Gerichtsfolge
, plur. inus. die Verbindlichkeit der Unterthanen eines Gerichtes, demselben in nöthigen Fällen hülfliche Hand zu leisten. S. Folge.
, plur. inus. die Verbindlichkeit der Unterthanen eines Gerichtes, demselben in nöthigen Fällen hülfliche Hand zu leisten. S. Folge.