Adelung Wörterbuch
Geríchts-Ferien
, sing. inus. die Ferien in einem Gerichte, diejenigen Tage, an welchen die gewöhnlichen gerichtlichen Geschäfte ausgesetzet werden.
, sing. inus. die Ferien in einem Gerichte, diejenigen Tage, an welchen die gewöhnlichen gerichtlichen Geschäfte ausgesetzet werden.