Adelung Wörterbuch
			
						
			Geríchts-Ferien
                        
, sing. inus. die Ferien in einem Gerichte, diejenigen Tage, an welchen die gewöhnlichen gerichtlichen Geschäfte ausgesetzet werden.
			
		
		, sing. inus. die Ferien in einem Gerichte, diejenigen Tage, an welchen die gewöhnlichen gerichtlichen Geschäfte ausgesetzet werden.

