Adelung Wörterbuch
			
						
			Gerichtsdiener
                        
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Bedienter, welcher dem Gerichte aufzuwarten verpflichtet ist, und wenn er zugleich zu Verschickungen gebraucht wird, auch Gerichtsbothe heißt; im Oberdeutschen Gerichtsweibel, in Bremen Waltknecht, Waltbode, d.i. Gewaltbothe.
			
		
		, des -s, plur. ut nom. sing. ein Bedienter, welcher dem Gerichte aufzuwarten verpflichtet ist, und wenn er zugleich zu Verschickungen gebraucht wird, auch Gerichtsbothe heißt; im Oberdeutschen Gerichtsweibel, in Bremen Waltknecht, Waltbode, d.i. Gewaltbothe.

