Adelung Wörterbuch
* Gemachsam
, -er, -ste, adj. et adv. ein nur im Oberdeutschen für gemach und gemächlich übliches Wort, wo auch Gemachsamkeit für Gemächlichkeit vorkommt.  
1. Das Gemächt
, des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte machen, ein jedes gemachtes, hervor gebrachtes Werk. 1) Eigentlich. Er kennet was für ein Gemächt wir sind, Ps. 103, 14. Und ein Gemächte spräche von seinem Töpfer, er kennet mich nicht, Es. 29, 16. Nürnberger Gemächt, im Oberd. Nürnberger Arbeit. Im Hochdeutschen gebraucht man dieses Wort nur im verächtlichen Verstande von schlechten Arbeiten. Ein elendes Gemächt. Das ist auch eines von seinen Gemächten. 2) * In engerer Bedeutung, ein Testament; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche aber ehedem im Oberdeutschen üblich war, besonders in der Zusammensetzung, ein Erbgemächt. S. auch Geschäft.
Anm. Schon bey dem Ottfried Gimacho. Im gemeinen Leben sind in der ersten weitern Bedeutung auch dafür Machwerk, Macherey, Nieders. Makerije, Maakwerk, Maksel üblich. S. auch 3 das Gemach.
 
2. Das Gemächt
, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben einiger Gegenden, die Zeugungsglieder bey Menschen und großen Thieren beyder Geschlechter, besonders des männlichen, der Hodensack; das Geschröt. Einen Schaden an dem Gemächte haben.
Anm. Es scheinet, daß dieses Wort gleichfalls von dem Zeitworte machen abstamme, doch nur so fern es ehedem auch verbinden, vereinigen bedeutete; von welchem Gebrauche auch ein Ehegatte in einigen Oberdeutschen Gegenden ehedem ein Gemächt oder Ehegemächt genannt wurde. S. Gemahl und Magen 1.
 
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