Adelung Wörterbuch
Fräuleingerêchtigkeit
, plur. die -en, in den Rechten, die Gerechtsamen fürstlicher und adeliger Witwen an die hinterlassenen Güter ihrer Ehegatten; dahin die Gerade, das Mußtheil, das Leibgedinge u.s.f. gehören. S. Fräulein 3.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Fräuleingerêchtigkeit