Adelung Wörterbuch
Fiscāl
, des -es, plur. die Fiscäle, aus dem mittlern Lat. Fiscalis, eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsamen des Fisci, d.i. der landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wacht, und die Verletzung beyder im Nahmen des Landesfürsten zur Klage bringt. Daher Kammer-Fiscal, welcher auch nur Fiscal schlechthin heißt, welcher das Beste der Kammer in Acht nimmt, Hof-Fiscal, Jagd-Fiscal, General-Fiscal, der allen Fiscälen eines Landes vorgesetzet ist, Reichs-Fiscal u.s.f. S. diese Wörter. Fiscalische Sachen, Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu führen schuldig ist. In manchen Ländern haben die Fiscäle andere Nahmen: in Sachsen heißen sie Procuratores, in Schleswig Anwälte u.s.f. Auf einigen Universitäten wird auch derjenige Student, welcher das Geld für die Collegia für einen Lehrer einsammelt und eintreibet, der Famulus, ein Fiscal genannt.
1. Der Fisch
, des -es, plur. die -e, der in das Holz versteckte Theil eines Thürbandes, S. die Fische.
2. Der Físch
, des -es, plur. die -e, Diminut. Das Fischchen, Oberd. Fischlein. 1) Eigentlich, eine allgemeine Benennung aller derjenigen Wasserthiere, welche rothes Blut haben, durch Kiemen, nicht aber durch Lungen, Athem hohlen, und mit Floßfedern versehen sind. Fische fangen, Fische essen. Ein Gericht Fische. Getrocknete, eingesalzene, marinirte Fische u.s.f. Das sind faule Fische, figürl. im gemeinen Leben, das sind Erdichtungen, unredliche Handlungen. In der Astronomie führet das zwölfte Zeichen des Thierkreises den Nahmen der Fische, weil man es sich unter dem Bilde zweyer Fische schon von Alters her vorzustellen pfleget. 2) In weiterer Bedeutung begreift man oft alle im Wasser lebende Thiere, folglich auch die Frösche, Krebse, Schaithiere u.s.f. mit unter dem Nahmen der Fische, und in der Römischen Kirche gehören, in noch weiterm Verstande, auch verschiedene Landthiere dahin, die sich von Fischen nähren, z.B. die Wasserhühner, daher solche auch in der Fasten gegessen werden können; im Gegensatze des Fleisches in engerm Verstande.
Anm. Fisch, bey dem Ottfried Fisg, im Nieders. Dän. Schwed. und Goth. Fisk, im Engl. Fish, im Isländ. Fiskur, bey den Krimmischen Tatarn Fischt, im Wallis. Pysg, im Latein. Piscis, im Franz. Poisson, gehöret vielleicht zu dem Wallisischen Isch, Wasser. Die Kaffern auf der Insel Madagascar nennen einen Fisch Fia, und die Patagonen Hoi.
, des -es, plur. die Fiscäle, aus dem mittlern Lat. Fiscalis, eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsamen des Fisci, d.i. der landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wacht, und die Verletzung beyder im Nahmen des Landesfürsten zur Klage bringt. Daher Kammer-Fiscal, welcher auch nur Fiscal schlechthin heißt, welcher das Beste der Kammer in Acht nimmt, Hof-Fiscal, Jagd-Fiscal, General-Fiscal, der allen Fiscälen eines Landes vorgesetzet ist, Reichs-Fiscal u.s.f. S. diese Wörter. Fiscalische Sachen, Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu führen schuldig ist. In manchen Ländern haben die Fiscäle andere Nahmen: in Sachsen heißen sie Procuratores, in Schleswig Anwälte u.s.f. Auf einigen Universitäten wird auch derjenige Student, welcher das Geld für die Collegia für einen Lehrer einsammelt und eintreibet, der Famulus, ein Fiscal genannt.
1. Der Fisch
, des -es, plur. die -e, der in das Holz versteckte Theil eines Thürbandes, S. die Fische.
2. Der Físch
, des -es, plur. die -e, Diminut. Das Fischchen, Oberd. Fischlein. 1) Eigentlich, eine allgemeine Benennung aller derjenigen Wasserthiere, welche rothes Blut haben, durch Kiemen, nicht aber durch Lungen, Athem hohlen, und mit Floßfedern versehen sind. Fische fangen, Fische essen. Ein Gericht Fische. Getrocknete, eingesalzene, marinirte Fische u.s.f. Das sind faule Fische, figürl. im gemeinen Leben, das sind Erdichtungen, unredliche Handlungen. In der Astronomie führet das zwölfte Zeichen des Thierkreises den Nahmen der Fische, weil man es sich unter dem Bilde zweyer Fische schon von Alters her vorzustellen pfleget. 2) In weiterer Bedeutung begreift man oft alle im Wasser lebende Thiere, folglich auch die Frösche, Krebse, Schaithiere u.s.f. mit unter dem Nahmen der Fische, und in der Römischen Kirche gehören, in noch weiterm Verstande, auch verschiedene Landthiere dahin, die sich von Fischen nähren, z.B. die Wasserhühner, daher solche auch in der Fasten gegessen werden können; im Gegensatze des Fleisches in engerm Verstande.
Anm. Fisch, bey dem Ottfried Fisg, im Nieders. Dän. Schwed. und Goth. Fisk, im Engl. Fish, im Isländ. Fiskur, bey den Krimmischen Tatarn Fischt, im Wallis. Pysg, im Latein. Piscis, im Franz. Poisson, gehöret vielleicht zu dem Wallisischen Isch, Wasser. Die Kaffern auf der Insel Madagascar nennen einen Fisch Fia, und die Patagonen Hoi.