Adelung Wörterbuch
Faustrêcht
, des -es, plur. inus. das ehemahlige Vorrecht des Deutschen Adels, seine Ansprüche mit gewaffneter Hand selbst gültig zu machen, ohne nöthig zu haben gerichtliche Hülfe zu suchen; das Kolbenrecht, im Schwedischen Näfwerätt, von Nafwe, die Faust.  
Ihr Degen konnte dieß nicht schaffen,
Sie hat kein Faustrecht oder Waffen
Zu Landeserben je gemacht,
Opitz Ps. 44.
 
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