Adelung Wörterbuch
Fällen
, verb. reg. welches das Activum des vorigen ist, fallen machen, und in verschiedenen Bedeutungen gefunden wird. 1. In der eigentlichen und weitern Bedeutung. 1) Umhauen. Holz fällen, stehende Bäume umhauen. Einen Baum fällen. 2) * Einreißen, von Mauern und Gebäuden; ein nur im Oberdeutschen üblicher Gebrauch. Die Mauern fällen. Sie haben die Thürme zu Boden gefället, Bluntschli. 3) Zu Boden fallen machen. Den Anker fällen, ihn auswerfen, in der Schifffahrt. In der Chymie wird ein in einem flüssigen Körper aufgelöseter fester Körper gefället, wenn man ihn vermittelst eines dritten zu Boden fallen macht, welches auch niederschlagen genannt wird. 4) Werfen, doch nur im Oberdeutschen.
Heimlich hett Unfalo bestelt
Ein pawren, der do herab felt
Etlich stein auf den edlen Held,
Theuerd. Kap. 55.
5) Einen Schacht fällen, im Bergbaue, ihn tiefer machen, welches auch sinken genannt wird. 6) Wasser fällen, auch nur im Bergbaue, sie gewältigen, sie wegschaffen. 7) Eine Perpendicular-Linie fällen, nach unten zu ziehen, in der Geometrie. 2. Figürlich. 1) Durch ein Geschoß tödten. Sie spannen ihren Bogen, daß sie fällen den Elenden und Armen, Ps. 37, 14. Mein Diener liegt schon durch gleichen Schuß gefällt, Gell. In dieser Bedeutung ist es nur noch in der höhern Schreibart und bey den Jägern üblich. Die letztern gebrauchen dieses Wort von Thieren, welche durch einen Schuß oder Fang erleget werden. 2) * Zu Grunde richten; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche aber noch im Oberdeutschen vorkommt. Er sucht mich zu fällen. Sein Anschlag wird ihn fällen, Hiob 18, 7. Ihre eigene Zunge wird sie fällen, daß ihr spotten wird, wer sie siehet, Ps. 64, 9. 3) * Aufhören machen, stillen; ein im Hochdeutschen ungewöhnlicher Gebrauch.
Du kannst der Völker Toben fällen
Wie stürmig sie auch sind,
Opitz.
4) Ein Urtheil fällen, aussprechen. Das Urtheil ist noch nicht gefället. Ich kann hierüber kein Urtheil fällen. Im Oberdeutschen ist auch verfällen für verurtheilen üblich. 5) Vererben, in den Rechten, besonders Oberdeutschlandes. Die von ihrem Vater auf sie gefälleten Güter. S. auch Verfällen. 6) In Niedersachsen bedeutet, die Zähne fällen, von Pferden, dem Rindviehe, auch wohl von Kindern, die Zähne wechseln, die Zähne ausfallen lassen und neue bekommen.
So auch die Fällung.
Anm. Dieses Activum lautet bey dem Notker so wohl fallan als fellan, bey dem Ottfried fallan, im Schwed. faella, im Engl. to fell, und im Holländ. velden und vellen.
, verb. reg. welches das Activum des vorigen ist, fallen machen, und in verschiedenen Bedeutungen gefunden wird. 1. In der eigentlichen und weitern Bedeutung. 1) Umhauen. Holz fällen, stehende Bäume umhauen. Einen Baum fällen. 2) * Einreißen, von Mauern und Gebäuden; ein nur im Oberdeutschen üblicher Gebrauch. Die Mauern fällen. Sie haben die Thürme zu Boden gefället, Bluntschli. 3) Zu Boden fallen machen. Den Anker fällen, ihn auswerfen, in der Schifffahrt. In der Chymie wird ein in einem flüssigen Körper aufgelöseter fester Körper gefället, wenn man ihn vermittelst eines dritten zu Boden fallen macht, welches auch niederschlagen genannt wird. 4) Werfen, doch nur im Oberdeutschen.
Heimlich hett Unfalo bestelt
Ein pawren, der do herab felt
Etlich stein auf den edlen Held,
Theuerd. Kap. 55.
5) Einen Schacht fällen, im Bergbaue, ihn tiefer machen, welches auch sinken genannt wird. 6) Wasser fällen, auch nur im Bergbaue, sie gewältigen, sie wegschaffen. 7) Eine Perpendicular-Linie fällen, nach unten zu ziehen, in der Geometrie. 2. Figürlich. 1) Durch ein Geschoß tödten. Sie spannen ihren Bogen, daß sie fällen den Elenden und Armen, Ps. 37, 14. Mein Diener liegt schon durch gleichen Schuß gefällt, Gell. In dieser Bedeutung ist es nur noch in der höhern Schreibart und bey den Jägern üblich. Die letztern gebrauchen dieses Wort von Thieren, welche durch einen Schuß oder Fang erleget werden. 2) * Zu Grunde richten; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche aber noch im Oberdeutschen vorkommt. Er sucht mich zu fällen. Sein Anschlag wird ihn fällen, Hiob 18, 7. Ihre eigene Zunge wird sie fällen, daß ihr spotten wird, wer sie siehet, Ps. 64, 9. 3) * Aufhören machen, stillen; ein im Hochdeutschen ungewöhnlicher Gebrauch.
Du kannst der Völker Toben fällen
Wie stürmig sie auch sind,
Opitz.
4) Ein Urtheil fällen, aussprechen. Das Urtheil ist noch nicht gefället. Ich kann hierüber kein Urtheil fällen. Im Oberdeutschen ist auch verfällen für verurtheilen üblich. 5) Vererben, in den Rechten, besonders Oberdeutschlandes. Die von ihrem Vater auf sie gefälleten Güter. S. auch Verfällen. 6) In Niedersachsen bedeutet, die Zähne fällen, von Pferden, dem Rindviehe, auch wohl von Kindern, die Zähne wechseln, die Zähne ausfallen lassen und neue bekommen.
So auch die Fällung.
Anm. Dieses Activum lautet bey dem Notker so wohl fallan als fellan, bey dem Ottfried fallan, im Schwed. faella, im Engl. to fell, und im Holländ. velden und vellen.