Adelung Wörterbuch
Erwägen
, verb. reg. et irreg. act. S. Wägen. 1. * Bewegen; in welcher veralteten Bedeutung eruuegen und iruuagen noch bey dem Notker vorkommen. In etwas engerer Bedeutung mag es hernach mit der Wage abwägen bedeutet haben. Aber auch in diesem Verstande ist es veraltet, indem man es nur noch figürlich gebraucht, nach allen Umständen überdenken. 1) Eine Sache erwägen. Ich habe es reiflich bey mir erwogen. Ich hatte es vorher nicht recht erwäget. Wir wollen die Sache genau erwägen. Wenn ich alles recht erwäge, so u.s.f. Daher die Erwägung. Eine Sache in Erwägung ziehen. In Erwägung dessen, wofür im Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen auch anerwogen als eine Partikel, für indem, weil u.s.f. üblich ist. 2) Erklären in der Kanzelberedsamkeit. Einen biblischen Text, das Evangelium erwägen. 2. * Sich einer Sache begeben, sich derselben verzeihen; eine im Hochdeutschen längst veraltete Bedeutung. Etliche aber fielen dahin, daß sie sich des Lebens erwegten, Weish. 17, 15. Und das heilige Volk war hoch betrübt – und hatten sich ihres Lebens erwogen, St. Esth. 6, 6. Da wir über Maße beschweret waren, also, daß wir uns auch des Lebens erwegten, 2 Cor. 1, 8.
Es nahet das ich scheiden muos,
Wie sol ich mich der fruinde eruuegen,
der Burggr. von Liunz.
Ain ieglich man mag nuol clagen und antuurten aun vorsprechen, ob er sich dez schaden eruuegen wil, der im dauon beschehen mag, Schwabenspiegel Kap. 75, 6, wenn er sich des Schadens verzeihen, d.i. denselben nicht rügen will; wo es in der Latein. Übersetzung nicht völlig richtig lautet, si vult periculum facere de damno, als wenn es so viel als wagen bedeutete. In eben diesem Verstande sagte man ehedem auch sich einer Sache bewegen, S. Bewegen.
Anm. Da dieses Wort von wegen, bewegen, abstammet, so könnte man es auch erwegen schreiben; allein da das Bild zunächst von einer Wage hergenommen ist, und in wägen das e schon in ein ä übergegangen ist, so ist erwägen richtiger. Im Hochdeutschen gehet es so wohl regulär, als irregulär, doch ist die letztere Form noch die üblichste. Einige Oberdeutsche Mundarten sagen gar ich erwug, erwugen, S. Wägen. In der ersten Bedeutung kommt dieses Wort in unsern ältesten Denkmählern nicht vor. Ottfried und andere gebrauchen dafür giuuuagin, welches aber auch aufmerken, sich erinnern, melden, bedeutet, so wie Geuuaht das Andenken. Im Nieders. heißt Gewag noch jetzt die Erinnerung. In eben dieser Mundart bedeutet bewägen erwägen, und Bewag Erwägung. S. Bewegen. Opitz gebraucht überwiegen für erwägen, S. dieses Wort.
, verb. reg. et irreg. act. S. Wägen. 1. * Bewegen; in welcher veralteten Bedeutung eruuegen und iruuagen noch bey dem Notker vorkommen. In etwas engerer Bedeutung mag es hernach mit der Wage abwägen bedeutet haben. Aber auch in diesem Verstande ist es veraltet, indem man es nur noch figürlich gebraucht, nach allen Umständen überdenken. 1) Eine Sache erwägen. Ich habe es reiflich bey mir erwogen. Ich hatte es vorher nicht recht erwäget. Wir wollen die Sache genau erwägen. Wenn ich alles recht erwäge, so u.s.f. Daher die Erwägung. Eine Sache in Erwägung ziehen. In Erwägung dessen, wofür im Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen auch anerwogen als eine Partikel, für indem, weil u.s.f. üblich ist. 2) Erklären in der Kanzelberedsamkeit. Einen biblischen Text, das Evangelium erwägen. 2. * Sich einer Sache begeben, sich derselben verzeihen; eine im Hochdeutschen längst veraltete Bedeutung. Etliche aber fielen dahin, daß sie sich des Lebens erwegten, Weish. 17, 15. Und das heilige Volk war hoch betrübt – und hatten sich ihres Lebens erwogen, St. Esth. 6, 6. Da wir über Maße beschweret waren, also, daß wir uns auch des Lebens erwegten, 2 Cor. 1, 8.
Es nahet das ich scheiden muos,
Wie sol ich mich der fruinde eruuegen,
der Burggr. von Liunz.
Ain ieglich man mag nuol clagen und antuurten aun vorsprechen, ob er sich dez schaden eruuegen wil, der im dauon beschehen mag, Schwabenspiegel Kap. 75, 6, wenn er sich des Schadens verzeihen, d.i. denselben nicht rügen will; wo es in der Latein. Übersetzung nicht völlig richtig lautet, si vult periculum facere de damno, als wenn es so viel als wagen bedeutete. In eben diesem Verstande sagte man ehedem auch sich einer Sache bewegen, S. Bewegen.
Anm. Da dieses Wort von wegen, bewegen, abstammet, so könnte man es auch erwegen schreiben; allein da das Bild zunächst von einer Wage hergenommen ist, und in wägen das e schon in ein ä übergegangen ist, so ist erwägen richtiger. Im Hochdeutschen gehet es so wohl regulär, als irregulär, doch ist die letztere Form noch die üblichste. Einige Oberdeutsche Mundarten sagen gar ich erwug, erwugen, S. Wägen. In der ersten Bedeutung kommt dieses Wort in unsern ältesten Denkmählern nicht vor. Ottfried und andere gebrauchen dafür giuuuagin, welches aber auch aufmerken, sich erinnern, melden, bedeutet, so wie Geuuaht das Andenken. Im Nieders. heißt Gewag noch jetzt die Erinnerung. In eben dieser Mundart bedeutet bewägen erwägen, und Bewag Erwägung. S. Bewegen. Opitz gebraucht überwiegen für erwägen, S. dieses Wort.