Adelung Wörterbuch
Ergehen
, verb. irreg. (S. Gehen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Activum. 1) * Gehend einhohlen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung.
Theuerdank der mocht sy (die wilde Sau) nit ergau
Dann er allein zu fuessen was,
Theuerd. Kap. 19.
2) Bis zu Ende gehen; nur im Oberdeutschen. Der Weg ist mir zu weit, ich kann ihn nicht ergehen. 3) Durch Gehen erhalten. Was werde ich mir damit ergehen? 4) Sich ergehen, als ein Reciprocum, sich eine Bewegung des Leibes machen, im gemeinen Leben zuweilen sich ausgehen; eine im Hochdeutschen unbekannte, im Oberdeutschen aber noch sehr übliche Bedeutung. Sich nach dem Essen ein wenig ergehen.
Ihr Bäume,
So oft ich hier bey euch mich pflege zu ergehen,
Opitz.
Und sich bey den frischen Quellen
In dem Grünen zu ergehn,
Opitz.
Die Gegend ist so schön,
Daß hier die Musen sich ergehn,
Uz.
Sollte es den Hochdeutschen gefallen, diesen Gebrauch in ihre Mundart aufzunehmen, so würden sie das ausländische spaziren gehen entbehren können.
II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, aus einem Orte gehen, doch nur in verschiedenen figürlichen Bedeutungen. 1) Bekannt werden, bekannt gemacht werden, von Befehlen, gerichtlichen Urtheilen, für das im gemeinen Leben übliche ausgehen u.s.f. Es ist ein Befehl in das Land ergangen, daß u.s.f. Einen Befehl ergehen lassen. Es erging die Verordnung, daß u.s.f. Ein Urtheil ergehen lassen. Das Recht ergehen lassen, ein gerichtliches Urtheil fällen. Ergehen lassen was Recht ist. 2) Etwas über sich ergehen lassen, geduldig leiden, daß es uns widerfahre. Ich will den Schaden über mich ergehen lassen. Er hat viel Böses über sich müssen ergehen lassen. Ober mich erga din wille, heißt es schon bey dem Winsbeck. 3) Geschehen, besonders einen Ausgang nehmen, im gemeinen Leben zuweilen ausgehen, nach dem Latein. evenire; eine im Hochdeutschen größten Theils veraltete Bedeutung. Wie er und deutete, so ists ergangen, 1 Mos. 41, 13. Wie dein Knecht gesagt hat, so ists ergangen, 2 Sam. 13, 35. Wie es zun Zeiten und Stunden ergehen soll, Weisb. 8, 8.
Ergat es als ich willen han,
Reinmar der Alte.
Wer mag ouch wissen vor wies ding ergat,
Reinmar der Alte.
Vuico ist dir daz irgangen,
Notker.
Erge unz iz zi guate,
Ottfried.
4) In engerer Bedeutung, von der Beziehung der Begebenheiten auf uns, eine noch im Hochdeutschen übliche Bedeutung, wofür auch das einfache gehen üblich ist; als ein unpersönliches Zeitwort, mit der dritten Endung der Person. Es wird dir schlecht, wohl, übel ergehen. Es ist ihm sehr unglücklich ergangen. Wie ist es dir bisher ergangen? Im Oberdeutschen wird es in dieser Bedeutung mit dem Hülfsworte haben verbunden.
Herr, wie hat es euch ergangen,
Theuerd. Kap. 37.
So lange dir es hat nach deinem Wunsch ergangen,
Opitz.
, verb. irreg. (S. Gehen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Activum. 1) * Gehend einhohlen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung.
Theuerdank der mocht sy (die wilde Sau) nit ergau
Dann er allein zu fuessen was,
Theuerd. Kap. 19.
2) Bis zu Ende gehen; nur im Oberdeutschen. Der Weg ist mir zu weit, ich kann ihn nicht ergehen. 3) Durch Gehen erhalten. Was werde ich mir damit ergehen? 4) Sich ergehen, als ein Reciprocum, sich eine Bewegung des Leibes machen, im gemeinen Leben zuweilen sich ausgehen; eine im Hochdeutschen unbekannte, im Oberdeutschen aber noch sehr übliche Bedeutung. Sich nach dem Essen ein wenig ergehen.
Ihr Bäume,
So oft ich hier bey euch mich pflege zu ergehen,
Opitz.
Und sich bey den frischen Quellen
In dem Grünen zu ergehn,
Opitz.
Die Gegend ist so schön,
Daß hier die Musen sich ergehn,
Uz.
Sollte es den Hochdeutschen gefallen, diesen Gebrauch in ihre Mundart aufzunehmen, so würden sie das ausländische spaziren gehen entbehren können.
II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, aus einem Orte gehen, doch nur in verschiedenen figürlichen Bedeutungen. 1) Bekannt werden, bekannt gemacht werden, von Befehlen, gerichtlichen Urtheilen, für das im gemeinen Leben übliche ausgehen u.s.f. Es ist ein Befehl in das Land ergangen, daß u.s.f. Einen Befehl ergehen lassen. Es erging die Verordnung, daß u.s.f. Ein Urtheil ergehen lassen. Das Recht ergehen lassen, ein gerichtliches Urtheil fällen. Ergehen lassen was Recht ist. 2) Etwas über sich ergehen lassen, geduldig leiden, daß es uns widerfahre. Ich will den Schaden über mich ergehen lassen. Er hat viel Böses über sich müssen ergehen lassen. Ober mich erga din wille, heißt es schon bey dem Winsbeck. 3) Geschehen, besonders einen Ausgang nehmen, im gemeinen Leben zuweilen ausgehen, nach dem Latein. evenire; eine im Hochdeutschen größten Theils veraltete Bedeutung. Wie er und deutete, so ists ergangen, 1 Mos. 41, 13. Wie dein Knecht gesagt hat, so ists ergangen, 2 Sam. 13, 35. Wie es zun Zeiten und Stunden ergehen soll, Weisb. 8, 8.
Ergat es als ich willen han,
Reinmar der Alte.
Wer mag ouch wissen vor wies ding ergat,
Reinmar der Alte.
Vuico ist dir daz irgangen,
Notker.
Erge unz iz zi guate,
Ottfried.
4) In engerer Bedeutung, von der Beziehung der Begebenheiten auf uns, eine noch im Hochdeutschen übliche Bedeutung, wofür auch das einfache gehen üblich ist; als ein unpersönliches Zeitwort, mit der dritten Endung der Person. Es wird dir schlecht, wohl, übel ergehen. Es ist ihm sehr unglücklich ergangen. Wie ist es dir bisher ergangen? Im Oberdeutschen wird es in dieser Bedeutung mit dem Hülfsworte haben verbunden.
Herr, wie hat es euch ergangen,
Theuerd. Kap. 37.
So lange dir es hat nach deinem Wunsch ergangen,
Opitz.