Adelung Wörterbuch
Êrbmeier
, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, so viel als ein Erbpachter, oder Erbzinsmann, ein erblicher Meier. S. Meier. Daher das Erbmeiergut, das Erbmeierding oder Erbmeiergericht, im Oberdeutschen der Dinghof, das Erbmeierrecht u.s.f.  
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