Adelung Wörterbuch
Êrbléhenware
, plur. die -n, bey Erbzinsgütern, diejenige Lehenware, welche der Erbe eines Erbzinsgutes bey dem Erbfalle an den Erbzinsherren bezahlet, weil sonst das Erbzinsgut an den Lehenherren zurück fallen würde; zum Unterschiede von der Sterbelehenware und Kauflehenware.  
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