Adelung Wörterbuch
			
						
			Êrbgerichtsbarkeit
                        
, plur. inus. 1) Eine Gerichtsbarkeit, welche erblich und eigenthümlich besessen wird, wie Erbgericht 1. 2) Die niedere Gerichtsbarkeit, wie Erbgericht 2.
			
		
		, plur. inus. 1) Eine Gerichtsbarkeit, welche erblich und eigenthümlich besessen wird, wie Erbgericht 1. 2) Die niedere Gerichtsbarkeit, wie Erbgericht 2.

