Adelung Wörterbuch
Êrbgerichtsbarkeit
, plur. inus. 1) Eine Gerichtsbarkeit, welche erblich und eigenthümlich besessen wird, wie Erbgericht 1. 2) Die niedere Gerichtsbarkeit, wie Erbgericht 2.
, plur. inus. 1) Eine Gerichtsbarkeit, welche erblich und eigenthümlich besessen wird, wie Erbgericht 1. 2) Die niedere Gerichtsbarkeit, wie Erbgericht 2.