Adelung Wörterbuch
Erbbeschloßt
, adj. in der Mark und Pommern, das Recht habend, Bürge oder Schlösser erblich zu besitzen; ein Erbschlosser. S. Beschlossen.
, adj. in der Mark und Pommern, das Recht habend, Bürge oder Schlösser erblich zu besitzen; ein Erbschlosser. S. Beschlossen.