Adelung Wörterbuch
			
						
			Erbbeschloßt
                        
, adj. in der Mark und Pommern, das Recht habend, Bürge oder Schlösser erblich zu besitzen; ein Erbschlosser. S. Beschlossen.
			
		
		, adj. in der Mark und Pommern, das Recht habend, Bürge oder Schlösser erblich zu besitzen; ein Erbschlosser. S. Beschlossen.

