Adelung Wörterbuch
			
						
			Êrbausträge
                        
, singul. inus. in dem Deutschen Staatsrechte, erbliche Austräge, d.i. befreyete willkührliche Gerichte gewisset Reichsstände, welche sie für sich und ihre Nachkommen erwählet haben. S. Austrag 2.
			
		
		, singul. inus. in dem Deutschen Staatsrechte, erbliche Austräge, d.i. befreyete willkührliche Gerichte gewisset Reichsstände, welche sie für sich und ihre Nachkommen erwählet haben. S. Austrag 2.

