Adelung Wörterbuch
Êrbamt
, des -es, plur. die -ämter, eigentlich ein erbliches Amt. Am häufigsten werden die Hof- und Landesämter ansehnlicher Länder und deren Besitzer in engerer Bedeutung Erbämter genannt, weil gewisse Familien erblich damit beliehen werden. Wenn aber von Erbämtern des H. R. Reichs die Rede ist, so werden dadurch die Unterämter des Reichs und deren Besitzer verstanden, welche anstatt der Churfürsten die Reichsämter verwalten; zum Unterschiede von den Erzämtern. S. Erzamt, und einige der gleich folgenden Artikel.  
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