Adelung Wörterbuch
Embárgo
, subst. indecl. aus dem Spanischen, der Befehl des Landesherren, Schiffe, welche in einen Hafen einlaufen, an- und zurück zu behalten; im Deutschen der Beschlag, S. dieses Wort. Ein Embargo auf die Schiffe legen, einen Beschlag.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Embárgo