Adelung Wörterbuch
Einnêhmer
, des -s, plur. ut nom. sing. der da einnimmt; doch nur in der fünften Bedeutung des Zeitwortes, der dazu gesetzt ist, die Einkünfte eines andern in Empfang und Verwahrung zu nehmen, in welchem Verstande die Einnehmer eine Art öffentlicher Bedienten sind; die Einnehmerinn, plur. die -en, dessen Ehegattinn. Ein Geleitseinnehmer, Zolleinnehmer, Accis-Einnehmer, Steuereinnehmer, Obereinnehmer u.s.f.  
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