Adelung Wörterbuch
Eīdgenóß
, des -ssen, plur. die -ssen, der Genoß eines Eides, oder eidlich beschwornen Bundes. Besonders pflegen sich die Schweizer-Cantons und deren Bürger Eidgenossen zu nennen, weil sie vermittelst eines Eides mit einander verbunden sind. Daher die Eidgenossenschaft, plur. inus. so wohl die eidliche Verbindung der Schweizer-Cantons, als auch die auf solche Art verbundenen Cantons selbst, die Schweiz; eidgenossisch, adj. et adv. Theil an dieser Verbindung habend. Die eidgenossische Republik. Die eidgenossischen Lande. Ingleichen, dieser Verbindung gemäß, den Eidgenossen eigen u.s.f. Das eidgenossische Recht, die gütliche Entscheidung der Streitigkeiten unter den verbündeten Schweizer-Cantons, welche durch Schiedsrichter nach der Billigkeit geschiehet.  
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