Adelung Wörterbuch
† Die Grundruhr
, plur. die -en, in einigen besonders Niedersächsischen Gegenden, die Strandung, weil sie erfolget, wenn ein Schiff den Grund berühret, Nieders. Grundrörninge; ingleichen das Strandrecht, welches auch das Grundruhrrecht, Nieders. Rörrecht, genannt wird. In weiterer Bedeutung wurden ehedem auch in Niedersachsen solche Fälle zur Grundruhr gerechnet, wenn z.B. ein Wagen auf dem festen Lande umfiel, oder einige Güter davon fielen u.s.f. weil sie alsdann den Grund und Boden des Landesherren berühreten. S. Strandrecht.
, plur. die -en, in einigen besonders Niedersächsischen Gegenden, die Strandung, weil sie erfolget, wenn ein Schiff den Grund berühret, Nieders. Grundrörninge; ingleichen das Strandrecht, welches auch das Grundruhrrecht, Nieders. Rörrecht, genannt wird. In weiterer Bedeutung wurden ehedem auch in Niedersachsen solche Fälle zur Grundruhr gerechnet, wenn z.B. ein Wagen auf dem festen Lande umfiel, oder einige Güter davon fielen u.s.f. weil sie alsdann den Grund und Boden des Landesherren berühreten. S. Strandrecht.