Adelung Wörterbuch
* Dingpflichtig
, adj. et adv. einem Dinge oder Untergerichte unterworfen, in einigen Gegenden, z.B. im Schlesischen, S. 1 Ding und Dingstellig.
, adj. et adv. einem Dinge oder Untergerichte unterworfen, in einigen Gegenden, z.B. im Schlesischen, S. 1 Ding und Dingstellig.