Adelung Wörterbuch
* Der Dingkauf
, des -es, plur. die -käufe, an einigen Orten, ein außerordentliches Gericht, welches auf Kosten des Klägers gehalten und dadurch gleichsam gekaufet wird; S. 1 Ding.
1. * Dinglich
, adj. et adv. gerichtlich, zum Gericht gehörig, ein Wort, welches im Hochdeutschen völlig veraltet ist; S. 1 Ding.
2. Dinglich
, adj. et adv. von Ding, so fern es eine Sache, im Gegensatze einer Person ausdruckt, in den Rechten, was einem Dinge oder einer Sache zukömmt, im Gegensatze des Persönlichen. Das dingliche Recht, jus reale. Einige Sprachlehrer haben auch das ungewisse Geschlecht das dingliche nennen wollen. Allein da die Voraussetzung sehr unrichtig war, so haben sie auch wenig Beyfall damit gefunden.
, des -es, plur. die -käufe, an einigen Orten, ein außerordentliches Gericht, welches auf Kosten des Klägers gehalten und dadurch gleichsam gekaufet wird; S. 1 Ding.
1. * Dinglich
, adj. et adv. gerichtlich, zum Gericht gehörig, ein Wort, welches im Hochdeutschen völlig veraltet ist; S. 1 Ding.
2. Dinglich
, adj. et adv. von Ding, so fern es eine Sache, im Gegensatze einer Person ausdruckt, in den Rechten, was einem Dinge oder einer Sache zukömmt, im Gegensatze des Persönlichen. Das dingliche Recht, jus reale. Einige Sprachlehrer haben auch das ungewisse Geschlecht das dingliche nennen wollen. Allein da die Voraussetzung sehr unrichtig war, so haben sie auch wenig Beyfall damit gefunden.