Adelung Wörterbuch
Deichpflichtig
, adj. et adv. zur Erhaltung eines Deiches verpflichtet; deichbandspflichtig. Ein Deichpflichtiger wird auch ein Deichhalter, Deich-Interessent, Deichherr, genannt.
, adj. et adv. zur Erhaltung eines Deiches verpflichtet; deichbandspflichtig. Ein Deichpflichtiger wird auch ein Deichhalter, Deich-Interessent, Deichherr, genannt.