Adelung Wörterbuch
* Das Buhlengêld
, des -es, plur. inus. in Preußen, dem Frisch zu Folge, dasjenige Geld, welches die Gesellen bey Erlangung des Bürgerrechtes, als ein Unterpfand erlegen müssen, daß sie in Jahresfrist heirathen wollen. S. Brömmelbier.  
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