Adelung Wörterbuch
* Das Brǘchengericht
, oder Brüchtengericht, des -es, plur. die -e, in Niedersachsen, eine Art Untergerichte, welche nur über geringe Frevel erkennen, und nur Geldbußen auflegen kann. S. auch Holzgericht. Einige Hochdeutsche Schriftsteller, welche diese Gerichte nicht kannten, haben Brückengerichte daraus gemacht.  
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