Adelung Wörterbuch
* Das Beyding
, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, ein außerordentliches Gericht welches außer den gewöhnlichen Tagen gehalten wird, und welches in Schlesien ein beyfälliges Recht heißt. In Preußen führen aber auch die Civil- und Criminal- Gerichte den Nahmen eines Beydinges.  
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