Adelung Wörterbuch
* Der Bannhêrr
, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, besonders am Oberrheine noch, ein Gerichtsherr. Bannherrlich, adj. et adv. dazu gehörig. So befindet sich zu Kehl am Rheine ein gemein-bannherrlicher Amtsschultheiß.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: * Der Bannhêrr