Adelung Wörterbuch
† Das Anboth
, des -es, plur. die -e, von anbiethen. 1) Die Handlung des Anbiethens. So heißt in den Bergwerken das Anboth, die Anbiethung eines Gebäudes oder einer Grube an denjenigen, der schon etwas daran verwendet hat. 2) Ein Befehl, Geboth, in welchem Verstande dieses Wort besonders in den Niedersächsischen Marschländern üblich ist. Auch im Österreichischen bedeutet Anboth eine Verordnung, in welcher dem Beklagten gebothen wird, das gepfändete Gut innerhalb einer gewissen Zeit auszulösen, oder es in fremde Hände zu lassen; in diesem Falle aber ist es männlichen Geschlechtes, der Anboth. 3) Das erste Geboth auf eine Sache, in einer Versteigerung, da es denn in einigen Gegenden auch männlichen Geschlechtes ist. S. auch Angeboth.  
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