Adelung Wörterbuch
Captūr
, plur. inus. in den Rechten, die Verhaftnehmung eines Schuldners oder Verbrechers; aus dem Latein. Captura. Die Captur wider jemanden ergehen lassen, verhängen. Daher der Captur-Befehl, der Befehl, jemanden in Verhaft zu nehmen.  
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Captūr