Adelung Wörterbuch
Bulge
, plur. die -n, ein nur noch bey den Wasserkünsten übliches Wort, einen ledernen Wasserkübel oder Wasserkasten zu bezeichnen. Daher die Bulgenkunst, wo das Wasser vermittelst solchen Bulgen gehoben wird. Es ist aus dem Lat. oder vielmehr alt Gallischen Bulga, welches nach dem Festus einen ledernen Sack oder Schlauch bedeutete.  
1. Der Bulle
, des -n, plur. die -n, der Mann der Kühe, ein unverschnittener Ochs zur Belegung der Kühe, welcher auch der Stier, der Herdochs, der Reitochs, der Stammochs, der Zuchtochs, der Faselochs u.s.f. genannt wird. Einige Mundarten sprechen dieses Wort auch Bolle aus. Im Holländ. lautet es Bolle, im Engl. Bull, im Dän. Bol-Oxe, im Wendischen Wola, Vol, Bola, im Böhmischen Wul, im Pohlnischen Wol. Schon in dem Salischen Gesetze kommt der Nahme Bellio und Tresbellio in dieser Bedeutung vor, welches von dessen Alterthume zeuget. Dieterich von Stade hatte den Einfall, daß es von buhlen, lieben, zur Liebe reitzen, herkomme, wovon auch balzen und das Hannöverische Bolze, ein Kater, abgeleitet wird. Allein es ist wahrscheinlicher, daß mit dem Nahmen Bulle, auf das eigenthümliche bullen oder brummen dieses Thieres gesehen worden, zumahl da es um deßwillen auch Brummer und Brummochs, und in Baiern Pummel genannt wird, und die Benennung Bullochs, welche man ihm zuweilen auch gibt, sonst eine wahre Tautologie seyn würde. In dem vorhin gedachten Salischen Gesetze wird der Gemeinochs auch Camin Teuto, und der Herdochs, Here-theuto genannt, wofür in den meisten Ausgaben Cherecheto gelesen wird.
 
2. Die Bulle
, plur. die -n. 1) Ein jedes erhabenes Siegel von Wachs oder Metall, welches ehedem an öffentliche Urkunden gehänget wurde, wie zum Theil noch geschiechet; aus dem Latein. Bulla, S. des du Fresne Gloss. In dieser Bedeutung führet besonders das bleyerne Siegel, welches in der päpstlichen Kanzelley einigen Urkunden angehänget wird, und das goldene Siegel an wichtigen kaiserlichen Urkunden diesen Nahmen. 2) Eine mit einem solchen Siegel versehene Urkunde. In diesem Verstande werden nicht nur die aus der päpstlichen Kanzelley ausgefertigten Briefe auf Pergament, wenn sie mit einem solchen bleyernen Siegel versehen sind, noch jetzt Bullen genannt, sondern man hat auch in dem Staatsrechte goldene Bullen, d.i. mit einem solchen goldenen Siegel versehene Urkunden. Die berühmteste darunter ist die goldene Bulle Kaiser Carls des vierten, welche ein 1356 zwischen dem Kaiser und den Reichsständen in eine öffentliche Urkunde gebrachter und mit der goldenen Bulle bestätigter Vertrag wegen des Wahlgeschäftes und der churfürstlichen Vorrechte, und das einzige Reichsgesetz dieser Art ist. Bulle gehöret in dieser ganzen Bedeutung zu dem alten boll, rund, S. 2. Bolle und Beule.
 
3. Die Bulle
, plur. die -n, eine Art platter Schiffe mit einem Mastbaume ohne Segel, welche bey dem Schiffsbaue gebraucht werden, die Masten damit auf andere Schiffe zu setzen, oder Schiffe, welche kalfatert werden sollen, auf die Seite zu legen. Eine Art platter Schiffe, welche bey Bremen auf der Weser gebraucht werden, heißen gleichfalls Bullen. Die Verfasser des Brem. Nieders. Wörterbuches leiten dieses Wort von Bole her.
 
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