Adelung Wörterbuch
Beymêssen
, verb. irreg. act. (S. Messen,) 1) Für die wirkende Ursache einer Veränderung ausgeben, wodurch es sich von dem bloßen beylegen unterscheidet. Ich werde dir die Schuld nicht beymessen. Ich messe es deinem Unverstande bey, gebe deinem Unverstande die Schuld. Er mißt sich alles bey, gibt sich für den Urheber alles dessen aus. 2) Beylegen, etwas von einer andern Sache behaupten; doch nicht so richtig. Einem Vollkommenheiten beymessen, die er nicht besitzt, besser zuschreiben, beylegen. 3) Einem Glauben beymessen, ihm glauben. Anm. Es scheinet, daß dieses Wort, welches in den ältern Zeiten gar nicht, in den mittlern aber nur sehr sparsam vorkommt, nicht so wohl zu dem Verbo messen, metiri, als vielmehr zu dem veralteten messen, missen, schelten, gehöret, welches in dem Augsburgischen Stadtrechte bey dem Schilter vorkommt. Swer dem andern mizzet einen Hurnsun der ist dem Vogt ains phunts pfennig schuldig. Schilt er ihn aber u.s.f. Sollich fridlich herz ward im inn ein Zagheit gemessen vnd verkert, heißt es in dem 1514 gedruckten Deutschen Livius. Daher wird es auch begreiflich, warum dieses Wort immer mehr im nachtheiligen, als guten Verstande gebraucht wird. Wem diese Ableitung nicht gefällt, wird bey Anmaßen eine vielleicht eben so bequeme finden.
, verb. irreg. act. (S. Messen,) 1) Für die wirkende Ursache einer Veränderung ausgeben, wodurch es sich von dem bloßen beylegen unterscheidet. Ich werde dir die Schuld nicht beymessen. Ich messe es deinem Unverstande bey, gebe deinem Unverstande die Schuld. Er mißt sich alles bey, gibt sich für den Urheber alles dessen aus. 2) Beylegen, etwas von einer andern Sache behaupten; doch nicht so richtig. Einem Vollkommenheiten beymessen, die er nicht besitzt, besser zuschreiben, beylegen. 3) Einem Glauben beymessen, ihm glauben. Anm. Es scheinet, daß dieses Wort, welches in den ältern Zeiten gar nicht, in den mittlern aber nur sehr sparsam vorkommt, nicht so wohl zu dem Verbo messen, metiri, als vielmehr zu dem veralteten messen, missen, schelten, gehöret, welches in dem Augsburgischen Stadtrechte bey dem Schilter vorkommt. Swer dem andern mizzet einen Hurnsun der ist dem Vogt ains phunts pfennig schuldig. Schilt er ihn aber u.s.f. Sollich fridlich herz ward im inn ein Zagheit gemessen vnd verkert, heißt es in dem 1514 gedruckten Deutschen Livius. Daher wird es auch begreiflich, warum dieses Wort immer mehr im nachtheiligen, als guten Verstande gebraucht wird. Wem diese Ableitung nicht gefällt, wird bey Anmaßen eine vielleicht eben so bequeme finden.