Adelung Wörterbuch
Belêgen
, verb. reg. act. mit einem gelegten Dinge bedecken. 1. Eigentlich. Einen Boden mit Bretern, den Tisch mit Geld belegen. Einen Saal mit Steinen, ein Gesicht mit Schönpflästerchen belegen. Eine Pflugschar belegen, neues Eisen daran schmieden. Ein Kleid mit Schnüren belegen, selbige darauf befestigen. 2. Figürlich. 1) Zur Fortpflanzung befruchten, von einigen Thieren. Der Hengst belegt die Stute, der Hund die Hündinn, der Ochs die Kuh. S. Belaufen. Ingleichen als ein Factitivum, eine Stute, eine Kuh belegen, den Hengst, den Ochsen zu ihr lassen. So auch eine Hündinn belegen, bey den Jägern. S. auch Begatten. 2) Mit Beweisschriften versehen, besonders von Rechnungen. Eine Rechnung belegen. Ich kann alles belegen, mit Scheinen, Quittungen beweisen. 3) Mit Leuten versehen. Eine Stadt mit Truppen, ein Haus mit Soldaten belegen. Ein Bergwerk, einen Steinbruch mit Arbeitern belegen. 4) Zuerkennen, zutheilen, auflegen, größten Theils nur von unangenehmen Dingen. Jemanden mit einer schweren Strafe, mit einer Geldbuße belegen. Das Volk mit Steuern und Abgaben belegen. Unser Leben ist vielleicht deßwegen mit so vielen Beschwerlichkeiten belegt, daß wir es uns desto mehr sollen leicht und angenehm zu machen suchen, Gell. 5) Etwas mit einem Nahmen belegen, ihm selbigen geben. Das ist, um es mit dem gelindesten Nahmen zu belegen, frommer Betrug. So auch die Belegung. Anm. Die nunmehr ungewöhnlichen Bedeutungen dieses Wortes sind: 1) Belagern, welche das Schwedische belaegga und Niedersächsische beleggen, noch hat.
Als Troja ward belegt, o Mars von allen Seiten,
Opitz.
In der Deutschen Bibel kommt diese Bedeutung noch mehrmahls vor. Jos. 11, 31, 34; 2 Sam. 11, 1; Pred. 9, 14. 2) Beschuldigen.
Nicht einer ist zu finden
Der ihn belegen kann mit den geringsten Sünden,
Opitz.
3) Beschönigen, bemänteln, und 4) vergüten, ersetzen; welche beyde nur noch im Niedersächsischen vorhanden sind. 5) Für das einfache legen, welches noch in einigen gemeinen Sprecharten vorkommt. Capitalien auf ein Gut belegen, leihen.
, verb. reg. act. mit einem gelegten Dinge bedecken. 1. Eigentlich. Einen Boden mit Bretern, den Tisch mit Geld belegen. Einen Saal mit Steinen, ein Gesicht mit Schönpflästerchen belegen. Eine Pflugschar belegen, neues Eisen daran schmieden. Ein Kleid mit Schnüren belegen, selbige darauf befestigen. 2. Figürlich. 1) Zur Fortpflanzung befruchten, von einigen Thieren. Der Hengst belegt die Stute, der Hund die Hündinn, der Ochs die Kuh. S. Belaufen. Ingleichen als ein Factitivum, eine Stute, eine Kuh belegen, den Hengst, den Ochsen zu ihr lassen. So auch eine Hündinn belegen, bey den Jägern. S. auch Begatten. 2) Mit Beweisschriften versehen, besonders von Rechnungen. Eine Rechnung belegen. Ich kann alles belegen, mit Scheinen, Quittungen beweisen. 3) Mit Leuten versehen. Eine Stadt mit Truppen, ein Haus mit Soldaten belegen. Ein Bergwerk, einen Steinbruch mit Arbeitern belegen. 4) Zuerkennen, zutheilen, auflegen, größten Theils nur von unangenehmen Dingen. Jemanden mit einer schweren Strafe, mit einer Geldbuße belegen. Das Volk mit Steuern und Abgaben belegen. Unser Leben ist vielleicht deßwegen mit so vielen Beschwerlichkeiten belegt, daß wir es uns desto mehr sollen leicht und angenehm zu machen suchen, Gell. 5) Etwas mit einem Nahmen belegen, ihm selbigen geben. Das ist, um es mit dem gelindesten Nahmen zu belegen, frommer Betrug. So auch die Belegung. Anm. Die nunmehr ungewöhnlichen Bedeutungen dieses Wortes sind: 1) Belagern, welche das Schwedische belaegga und Niedersächsische beleggen, noch hat.
Als Troja ward belegt, o Mars von allen Seiten,
Opitz.
In der Deutschen Bibel kommt diese Bedeutung noch mehrmahls vor. Jos. 11, 31, 34; 2 Sam. 11, 1; Pred. 9, 14. 2) Beschuldigen.
Nicht einer ist zu finden
Der ihn belegen kann mit den geringsten Sünden,
Opitz.
3) Beschönigen, bemänteln, und 4) vergüten, ersetzen; welche beyde nur noch im Niedersächsischen vorhanden sind. 5) Für das einfache legen, welches noch in einigen gemeinen Sprecharten vorkommt. Capitalien auf ein Gut belegen, leihen.