Adelung Wörterbuch
			
						
			* Bekunden
                        
, verb. reg. act. im rechtlichen Style, besonders Niederdeutschlandes. 1) Etwas bekunden, eidlich aussagen. 2) Die Zeugen bekunden, eidlich abhören. S. Kunde und Urkunde.
			
		
		, verb. reg. act. im rechtlichen Style, besonders Niederdeutschlandes. 1) Etwas bekunden, eidlich aussagen. 2) Die Zeugen bekunden, eidlich abhören. S. Kunde und Urkunde.

