Adelung Wörterbuch
* Bekunden
, verb. reg. act. im rechtlichen Style, besonders Niederdeutschlandes. 1) Etwas bekunden, eidlich aussagen. 2) Die Zeugen bekunden, eidlich abhören. S. Kunde und Urkunde.
, verb. reg. act. im rechtlichen Style, besonders Niederdeutschlandes. 1) Etwas bekunden, eidlich aussagen. 2) Die Zeugen bekunden, eidlich abhören. S. Kunde und Urkunde.