Adelung Wörterbuch
Beeifern
, verb. reg. act. 1) * Seinen Eifer, d.i. Unwillen, über etwas merklich werden lassen. Ein Versehen beeifern. Noch mehr aber, 2) sich beeifern, sich eifrig bemühen. Ich werde mich beeifern, alles genau zu bewerkstelligen. Daher die Beeiferung. Anm. Die erste Bedeutung ist im Hochdeutschen wenig gebräuchlich, noch weniger aber der thätige Gebrauch des Reciproci sich beeifern, der im Oberdeutschen indessen so selten nicht ist; z.B. ich versichere, daß ich alles beeifern werde, was zu des Reiches Dienst gereicht, mit Eifer befördern.
 
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